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WERTSTATT

Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Berlin und Umgebung

Marktwert | Beleihungswert | Steuerliche Zwecke | Erbschaft | Schenkung | Restnutzungsdauergutachten

WERTSTATT
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung in Berlin und Umgebung
  • Marktwert
  • Beleihungswert
  • Steuerliche Zwecke
  • Erbschaft
  • Schenkung
  • Restnutzungsdauergutachten

Über die Wertstatt

Die Wertstatt GmbH ist ein Sachverständigenbüro für die Erstellung von Gutachten sämtlicher Bewertungszwecke und Asset-Klassen in ganz Deutschland.

Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Berlin und dem Berliner Umland inkl. Potsdam.

Der Geschäftsführer Martin Drescher verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbewertung.

Alle Gutachten werden unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstattet – gemäß DIN EN ISO/IEC 17024. Für Privatkunden sind die Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt geeignet (Erbschaft, Schenkung, Grundsteuer, Restnutzungsdauer etc.).

Geschäftsführender Gesellschafter

Martin Drescher

Zertifizierter Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024

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Qualifikation und Werdegang geschäftsführender Gesellschafter

Qualifikation und Werdegang geschäftsführender Gesellschafter

  • Seit 07/2022

    Selbstständigkeit Wertstatt GmbH

  • Seit 2013

    Immobiliengutachter HypZert F - Zertifizierung für finanzwirtschaftliche Zwecke gemäß DIN ISO/IEC 17024

  • 08/2009 - 06/2022

    Immobiliengutachter bei der Value AG

  • Ingenieur
  • Masterabschluss
    Masterabschluss (M.Sc.) Immobilienbewertung (Real Estate Valuation) der Hochschule Anhalt
Erstellung von Wertgutachten für alle gängigen Bewertungszwecke
  • Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten
    gemäß §194 BauGB

    Grundlage für Verkauf, Ankauf oder gerichtliche Auseinandersetzungen

  • Beleihungswertgutachten
    gemäß §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG)

    Bewertung für Finanzierungs- und Beleihungszwecke bei Banken

  • Gutachten für An- und Verkaufssituationen

    Unterstützung bei Kaufpreisfindung, Investitionsentscheidungen und Transaktionen

  • Vermögensübersicht

    Objektive Wertermittlung zur Darstellung des Gesamtvermögens

  • Bewertungen für steuerliche Zwecke

    Bewertung bei steuerlichen Vorgängen, z. B. Einkommensteuer oder Vermögensaufstellung

  • Erbschaft & Schenkung

    Fundierte Wertermittlung für die Vorlage beim Finanzamt oder zur Nachlassregelung

  • Gütliche Wertaufteilung

    Faire Werteinschätzung bei internen Einigungen (z. B. Scheidung, Erbauseinandersetzung)

  • Rechtsstreit

    Gerichtsfeste Gutachten für Zivilprozesse, Betreuungsgerichte oder Schiedsverfahren

  • Restnutzungsdauergutachten

    Grundlage für abweichende steuerliche Abschreibungen (AfA): Bei älteren oder unsanierten Gebäuden liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe – das kann erhebliche steuerliche Vorteile ermöglichen.

  • Grundsteuerbewertung
    Wertermittlung und Unterstützung bei der Feststellung des Grundsteuerwerts
  • Wertindikation / Vorabbewertung
    Schnelle und kostengünstige Ersteinschätzung des Marktwertes als Entscheidungsgrundlage

Objektarten

Die Expertise umfasst sämtliche Immobilienarten – vom Einfamilienhaus bis zum Spezialobjekt

Wohnimmobilien

Einfamilienhäuser, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser

Bildungseinrichtungen & Spezialimmobilien

Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Veranstaltungshallen, Kinos

Gewerbeimmobilien

Büro,
Handel,
Logistik,
Produktion,
Hotel, 
Ärztehäuser (MVZ) / Pflegeeinrichtungen

Unbebaute Grundstücke und Immobilienportfolios

Wertgutachten für jede Situation:

Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachten gemäß § 194 BauGB

Entsprechend § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) anhand des Preises bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des zu bewertenden Objekts zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen.

Gründe für die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens können in Scheidungsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, An- und Verkaufsabsichten, steuerlichen Anlässen (z. B. Erbfälle gemäß dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)) oder Eigentümerauseinandersetzungen liegen.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ein entsprechendes Gutachten mit der erforderlichen Zertifizierung (Rundstempel) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zu erstellen, das von allen öffentlichen Stellen anerkannt wird.

Markt- und Beleihungs­wertgutachten gemäß § 16 PfandBG

Gemäß § 16 Abs. II Pfand BG ist der Beleihungswert so festzulegen, dass er den Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie nicht überschreitet. Dabei werden die langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, die normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie die derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen berücksichtigt. Spekulative Elemente finden dabei keine Beachtung. Der Beleihungswert darf transparent und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt nicht über dem Marktwert liegen. Der Marktwert wird als der geschätzte Betrag definiert, zu dem ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag unter normalen Marktbedingungen zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber gehandelt werden könnte. Dabei wird ein angemessener Vermarktungszeitraum berücksichtigt, und beide Parteien handeln mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang.

In Bezug auf Finanzierungen erstellen wir Markt- und Beleihungswertgutachten, die den aktuellen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dies schließt die strikte Einhaltung der Vorschriften der aktuellen Beleihungswertermittlungsverordnung sowie die Berücksichtigung von nachhaltigen Immobilieneigenschaften (ESG, CO2-Abgabe) mit ein.

Bewertung von Rechten und Belastungen
Unterlagen für die Erstellung eines Gutachtens

Für eine vollständige Wertermittlung sind – je nach Bewertungszweck – verschiedene Unterlagen erforderlich.
Beispiele hierfür sind:

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Baujahr, Modernisierungen etc.)
  • Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzfläche, Bruttogrundfläche)
  • Mietverträge bzw. Mietaufstellung
  • Lageplan / Liegenschaftskarte
  • Auskünfte zu Baulasten und Altlasten, ggf. Denkmalschutz, offene Erschließungsbeiträge sowie örtliches Baurecht
  • bei Wohnungs-/Teileigentum: Teilungserklärung inkl. Nachträge, Eigentümerprotokolle der letzten drei Jahre inkl. Wirtschaftsplan
  • bei zu bewertenden Rechten und Belastungen zusätzlich: Bewilligungsurkunden des jeweiligen Rechts, Erbbaurechtsvertrag etc.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und stellen auf Wunsch eine Vollmacht für deren Anforderung zur Verfügung.

Honorar & Ablauf
Transparente Vergütung – individuell und nachvollziehbar.
Privataufträge

Im Privatgutachtenbereich (z. B. Marktwert- oder Verkehrswertermittlung) richtet sich das Honorar nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).

Grundsätzlich wird das Honorar individuell vereinbart und orientiert sich an der Höhe des unbelasteten Verkehrswerts bzw. des marktangepassten vorläufigen Marktwertes (vor eventuellen Abschlägen, z. B. für Sanierungsbedarf).

Nebenkosten können je nach Vereinbarung anfallen, beispielsweise:

  • Anfahrtskosten
  • Kosten für den Gutachtendruck
  • Gebühren für das Einholen von Unterlagen und behördlichen Auskünften
Gerichtsaufträge

Im Bereich gerichtlicher Gutachten richtet sich die Vergütung stets nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).

Kontakt

Wertstatt GmbH
Martin Drescher
Karl-Marx-Allee 127
10243 Berlin
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