WERTSTATT
Marktwert | Beleihungswert | Steuerliche Zwecke | Erbschaft | Schenkung | Restnutzungsdauergutachten
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Marktwert
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Beleihungswert
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Steuerliche Zwecke
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Erbschaft
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Schenkung
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Restnutzungsdauergutachten
Über die Wertstatt
Die Wertstatt GmbH ist ein Sachverständigenbüro für die Erstellung von Gutachten sämtlicher Bewertungszwecke und Asset-Klassen in ganz Deutschland.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt in Berlin und dem Berliner Umland inkl. Potsdam.
Der Geschäftsführer Martin Drescher verfügt über mehr als 15 Jahre Berufserfahrung in der Immobilienbewertung.
Alle Gutachten werden unabhängig, unparteiisch und weisungsfrei sowie nach bestem Wissen und Gewissen erstattet – gemäß DIN EN ISO/IEC 17024. Für Privatkunden sind die Gutachten zur Vorlage beim Finanzamt geeignet (Erbschaft, Schenkung, Grundsteuer, Restnutzungsdauer etc.).
Geschäftsführender Gesellschafter
Zertifizierter Immobiliengutachter HypZert F gemäß DIN EN ISO/IEC 17024
Qualifikation und Werdegang geschäftsführender Gesellschafter
Qualifikation und Werdegang geschäftsführender Gesellschafter
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Seit 07/2022
Selbstständigkeit Wertstatt GmbH
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Seit 2013
Immobiliengutachter HypZert F - Zertifizierung für finanzwirtschaftliche Zwecke gemäß DIN ISO/IEC 17024
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08/2009 - 06/2022
Immobiliengutachter bei der Value AG
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Ingenieur
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MasterabschlussMasterabschluss (M.Sc.) Immobilienbewertung (Real Estate Valuation) der Hochschule Anhalt
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Verkehrswertgutachten / Marktwertgutachtengemäß §194 BauGB
Grundlage für Verkauf, Ankauf oder gerichtliche Auseinandersetzungen
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Beleihungswertgutachtengemäß §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG)
Bewertung für Finanzierungs- und Beleihungszwecke bei Banken
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Gutachten für An- und Verkaufssituationen
Unterstützung bei Kaufpreisfindung, Investitionsentscheidungen und Transaktionen
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Vermögensübersicht
Objektive Wertermittlung zur Darstellung des Gesamtvermögens
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Bewertungen für steuerliche Zwecke
Bewertung bei steuerlichen Vorgängen, z. B. Einkommensteuer oder Vermögensaufstellung
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Erbschaft & Schenkung
Fundierte Wertermittlung für die Vorlage beim Finanzamt oder zur Nachlassregelung
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Gütliche Wertaufteilung
Faire Werteinschätzung bei internen Einigungen (z. B. Scheidung, Erbauseinandersetzung)
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Rechtsstreit
Gerichtsfeste Gutachten für Zivilprozesse, Betreuungsgerichte oder Schiedsverfahren
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Restnutzungsdauergutachten
Grundlage für abweichende steuerliche Abschreibungen (AfA): Bei älteren oder unsanierten Gebäuden liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer oft deutlich unter der gesetzlichen Vorgabe – das kann erhebliche steuerliche Vorteile ermöglichen.
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GrundsteuerbewertungWertermittlung und Unterstützung bei der Feststellung des Grundsteuerwerts
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Wertindikation / VorabbewertungSchnelle und kostengünstige Ersteinschätzung des Marktwertes als Entscheidungsgrundlage
Objektarten
Die Expertise umfasst sämtliche Immobilienarten – vom Einfamilienhaus bis zum Spezialobjekt
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhaus, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser
Kindergärten, Schulen, Sportstätten, Veranstaltungshallen, Kinos
Büro,
Handel,
Logistik,
Produktion,
Hotel,
Ärztehäuser (MVZ) / Pflegeeinrichtungen
Wertgutachten für jede Situation:
Entsprechend § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) anhand des Preises bestimmt, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des zu bewertenden Objekts zu erzielen wäre, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen.
Gründe für die Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens können in Scheidungsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, An- und Verkaufsabsichten, steuerlichen Anlässen (z. B. Erbfälle gemäß dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG)) oder Eigentümerauseinandersetzungen liegen.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um ein entsprechendes Gutachten mit der erforderlichen Zertifizierung (Rundstempel) gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zu erstellen, das von allen öffentlichen Stellen anerkannt wird.
Gemäß § 16 Abs. II Pfand BG ist der Beleihungswert so festzulegen, dass er den Rahmen einer vorsichtigen Bewertung der zukünftigen Verkäuflichkeit einer Immobilie nicht überschreitet. Dabei werden die langfristigen, nachhaltigen Merkmale des Objekts, die normalen regionalen Marktgegebenheiten sowie die derzeitigen und möglichen anderweitigen Nutzungen berücksichtigt. Spekulative Elemente finden dabei keine Beachtung. Der Beleihungswert darf transparent und nach anerkannten Bewertungsverfahren ermittelt nicht über dem Marktwert liegen. Der Marktwert wird als der geschätzte Betrag definiert, zu dem ein Beleihungsobjekt am Bewertungsstichtag unter normalen Marktbedingungen zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Erwerber gehandelt werden könnte. Dabei wird ein angemessener Vermarktungszeitraum berücksichtigt, und beide Parteien handeln mit Sachkenntnis, Umsicht und ohne Zwang.
In Bezug auf Finanzierungen erstellen wir Markt- und Beleihungswertgutachten, die den aktuellen regulatorischen Anforderungen entsprechen. Dies schließt die strikte Einhaltung der Vorschriften der aktuellen Beleihungswertermittlungsverordnung sowie die Berücksichtigung von nachhaltigen Immobilieneigenschaften (ESG, CO2-Abgabe) mit ein.
Rechte und Belastungen in Abteilung II des Grundbuchs können erhebliche Auswirkungen auf den Verkehrswert einer Immobilie haben. Zu diesen zählen verschiedene Eintragungen wie Wohnungsrechte, Nießbrauch, Altenteil, Dienstbarkeiten, insbesondere Leitungsrechte und Wegerechte.
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Wohnungsrechte: Die Existenz von Wohnungsrechten kann den Verkehrswert beeinflussen, indem sie das Nutzungsrecht einer bestimmten Person an einer Wohnung oder Teilen des Gebäudes regeln. Dies kann die Attraktivität der Immobilie für potenzielle Käufer beeinträchtigen.
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Nießbrauch: Ein Nießbrauchrecht gewährt einem Berechtigten das Recht, die Immobilie zu nutzen und daraus Nutzen zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Dies kann den Verkehrswert beeinflussen, da potenzielle Käufer die Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung und Verfügung beachten müssen.
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Altenteil: Altenteilsrechte sichern dem Berechtigten das Recht auf lebenslanges Wohnen in der Immobilie oder auf Versorgungsleistungen. Dies kann den Verkehrswert beeinträchtigen, indem es die Verfügbarkeit und Nutzungsmöglichkeiten für Käufer beschränkt.
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Dienstbarkeiten (insbesondere Leitungsrechte, Wegerechte): Dienstbarkeiten können den Verkehrswert beeinflussen, indem sie bestimmte Rechte für Dritte auf dem Grundstück ermöglichen. Leitungsrechte erlauben beispielsweise das Verlegen von Versorgungsleitungen, während Wegerechte den Zugang zu anderen Grundstücken gewährleisten. Diese Einschränkungen können sich auf die Nutzung und Attraktivität der Immobilie auswirken.
Es ist wichtig, diese Rechte und Belastungen sorgfältig zu prüfen und in einem Verkehrswertgutachten zu berücksichtigen, um eine realistische Einschätzung des Marktwerts der Immobilie zu erhalten.
Für eine vollständige Wertermittlung sind – je nach Bewertungszweck – verschiedene Unterlagen erforderlich.
Beispiele hierfür sind:
- aktueller Grundbuchauszug
- Bauunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Baubeschreibung, Baugenehmigung, Baujahr, Modernisierungen etc.)
- Flächenberechnungen (Wohn-/Nutzfläche, Bruttogrundfläche)
- Mietverträge bzw. Mietaufstellung
- Lageplan / Liegenschaftskarte
- Auskünfte zu Baulasten und Altlasten, ggf. Denkmalschutz, offene Erschließungsbeiträge sowie örtliches Baurecht
- bei Wohnungs-/Teileigentum: Teilungserklärung inkl. Nachträge, Eigentümerprotokolle der letzten drei Jahre inkl. Wirtschaftsplan
- bei zu bewertenden Rechten und Belastungen zusätzlich: Bewilligungsurkunden des jeweiligen Rechts, Erbbaurechtsvertrag etc.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen und stellen auf Wunsch eine Vollmacht für deren Anforderung zur Verfügung.
Privataufträge
Im Privatgutachtenbereich (z. B. Marktwert- oder Verkehrswertermittlung) richtet sich das Honorar nach der Honorarrichtlinie des Bundesverbandes öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e. V. (BVS).
Grundsätzlich wird das Honorar individuell vereinbart und orientiert sich an der Höhe des unbelasteten Verkehrswerts bzw. des marktangepassten vorläufigen Marktwertes (vor eventuellen Abschlägen, z. B. für Sanierungsbedarf).
Nebenkosten können je nach Vereinbarung anfallen, beispielsweise:
- Anfahrtskosten
- Kosten für den Gutachtendruck
- Gebühren für das Einholen von Unterlagen und behördlichen Auskünften
Gerichtsaufträge
Im Bereich gerichtlicher Gutachten richtet sich die Vergütung stets nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG).